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Genehmigung · Ferienvermietung in Nizza

Genehmigung für die Ferienvermietung in Nizza: was seit dem 1. September 2026 gilt

Eine Zweitwohnung in Nizza darf nur noch mit einer befristeten Genehmigung zur Nutzungsänderung („changement d’usage“) an Touristen vermietet werden. In vier Zonen ist die Zahl der Genehmigungen begrenzt, und ein fehlerhafter Antrag wird dort ohne Nachbesserung abgelehnt. Wir bereiten Ihren Antrag vor und reichen ihn kostenlos ein.

  • Antrag kostenlos vorbereitet und eingereicht
  • Prüfung der Kontingentzone
  • Frist in Kontingentzonen: 21.12.2026
  • Unterlagen vollständig vor Einreichung

Kostenlosen Antrag anfragen

Geben Sie die Adresse an, wenn Sie sie kennen: Wir prüfen die Zone und melden uns mit der Liste der nötigen Unterlagen.

Hauptwohnsitz oder Zweitwohnung?

Ist die Wohnung Ihr Hauptwohnsitz, also der Ort, an dem Sie mindestens acht Monate im Jahr leben, dürfen Sie sie bis zu 120 Tage pro Jahr ohne Genehmigung vermieten. Wer in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Luxemburg lebt, besitzt in Nizza in aller Regel eine Zweitwohnung: Für die kurzfristige Vermietung an Touristen ist dann eine Genehmigung zur Nutzungsänderung nötig.

Die Regeln seit dem 1. September 2026

  • Befristete Genehmigung für höchstens fünf Jahre, nicht verlängerbar, nicht übertragbar, eine pro Eigentümer und Steuerhaushalt.
  • Vier Kontingentzonen mit 691 Genehmigungen für 2026: Vieux-Nice 47, Riquier-Port-Mont Boron 204, Centre-Ville 324, Ouest 116. Außerhalb dieser Zonen gibt es keine zahlenmäßige Obergrenze.
  • In den Kontingentzonen: Online-Antrag bis zum 21. Dezember 2026, ein einziger Antrag pro Eigentümer für eine Wohnung und eine Zone. Ein unvollständiger Antrag wird abgelehnt, ohne Nachbesserung und ohne Warteliste.
  • Bearbeitungsdauer vier Monate; ohne Antwort gilt der Antrag als abgelehnt.
  • Energieausweis (DPE) jünger als zehn Jahre, erstellt nach dem 30. Juni 2021, Klasse A bis E. Die Wohnung wird als Ganzes vermietet.
  • Jede Anzeige braucht eine Registriernummer. Bei Verstößen gegen die Nutzungsänderung drohen Geldbußen bis zu 100.000 €.

Unser Angebot: Antrag kostenlos eingereicht

Wir prüfen die Zone Ihrer Wohnung, stellen die Unterlagen zusammen (Eigentumsnachweis, Energieausweis, Erklärung zur Eigentümergemeinschaft), füllen den Antrag aus und reichen ihn ein. Das kostet Sie nichts. Wir hoffen natürlich, danach Ihre Wohnung verwalten zu dürfen, zu den bekannten Bedingungen: Airbnb-Verwaltung in Nizza.

Wichtig: La Joyeuse ist nicht die Behörde. Über den Antrag entscheidet die Stadt Nizza, und wir können keine Genehmigung garantieren. Die Liste der Unterlagen auf Englisch: Required documents.

Der Ablauf mit uns

Sie haben zwischen Januar und August 2026 eine dreijährige Genehmigung erhalten? Sie kann einmal um zwei Jahre verlängert werden, ohne fünf Jahre insgesamt zu überschreiten. Der Antrag muss in den zwei Monaten vor Ablauf gestellt werden, nicht früher und nicht später.

  • Sie nennen uns die Adresse: Wir prüfen, ob die Wohnung in einer der vier Kontingentzonen liegt.
  • Wir schicken Ihnen die Liste der Unterlagen und prüfen jedes Dokument, bevor wir einreichen, denn in den Kontingentzonen gibt es keine zweite Chance.
  • Wir reichen den Antrag online ein und verfolgen ihn während der viermonatigen Bearbeitung.
  • Nach der Genehmigung beantragen wir die Registriernummer (13 Zeichen) und veröffentlichen die Anzeige.

Mehrere Wohnungen oder Gesellschaften: die Kompensation

Wer bereits eine Genehmigung besitzt oder nach fünf Jahren weiter vermieten möchte, kann eine dauerhafte Genehmigung durch Kompensation erhalten: Ein Gewerberaum mit mindestens gleicher Fläche, in einem beliebigen Viertel von Nizza, wird in Wohnraum umgewandelt. Gesellschaften, deren Hauptzweck die Vermietung von Immobilien ist, müssen schon ab der ersten Wohnung kompensieren; eine SCI wird im Einzelfall anhand der Satzung beurteilt. Mehr auf Englisch: Compensation.

Keine Genehmigung? Es gibt Alternativen

Der Mobilitätsmietvertrag für 1 bis 10 Monate braucht keine Genehmigung. Außerdem sieht die Regelung eine gemischte Vermietung vor: an Studierende während des Studienjahres, dazu drei Sommermonate an Touristen, außerhalb der Kontingente. Der vollständige Leitfaden auf Englisch: Change of use in Nice.

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Fragen zur Genehmigung

Nein. Die Regelung der Métropole vom 22. Juni 2026 betrifft nur die Stadt Nizza. Andere Gemeinden der Côte d’Azur haben eigene Regeln, die Sie bei der jeweiligen Gemeinde erfragen sollten.

Quellen: Regelung zur Nutzungsänderung, Beschluss Nr. 2.1 des Metropolrats Nice Côte d’Azur vom 22. Juni 2026, FAQ und öffentliche Bekanntmachung vom 15. August 2026 (nicecotedazur.org); Gesetz Nr. 2024-1039 vom 19. November 2024. Neue Regelung für Januar 2027 angekündigt. Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.